Unsere Themen
Ein modernes Arbeitsrecht. Faire Tarife. Innovative Personalstrategien. Wir machen uns für eine zukunftsfähige Diakonie stark. Unsere Themen im Überblick …
Arbeitsrecht
Neben den allgemeinen Arbeitsgesetzen gilt in der Diakonie das kirchliche Arbeits- und Tarifrecht. Wir setzen uns für moderne und praxisnahe Regelungen ein.
Unwissen und Vorurteile prägen in Teilen die öffentliche Debatte zum kirchlichen Arbeitsrecht in der Diakonie. Als VdDD informieren wir Politik und Öffentlichkeit über Inhalte und Vorteile des kirchlichen Weges. Zugleich wirken wir daran mit, das kirchliche Arbeits- und Tarifrecht kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei treten wir für eine einheitlichere Gestaltung ein.
Über den kirchlichen Rahmen hinaus engangieren wir uns für ein modernes und unbürokratisches Arbeitsrecht, das praxisnah gute Lösungen für alle Beteiligten findet.
In Fragen des Arbeits- und Tarifrechts vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Politik und Kirchen – unter anderem mit Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren oder gegenüber der Mindestlohnkommission.
- Wir informieren unsere Mitglieder aktuell über Entwicklungen, bieten Arbeitshilfen und rechtliche Bewertungen.
- Mit unserem Beratungsservice geben wir den Mitgliedern auch in rechtlichen Einzelfragen Hilfestellung.
- Regelmäßig bieten wir Schulungen im Arbeits- und -Tarifrecht.
- Mit Tarifvergleichen und Benchmark-Daten bieten wir unseren Mitgliedern eine Standortbestimmung
Hintergrund
In der Diakonie greifen die allgemeinen Arbeitsgesetze – etwa zum Urlaub oder zum Kündigungsschutz. Darüber hinaus gilt das kirchliche Arbeitsrecht, das dem Selbstverständnis von Kirche und Diakonie Rechnung trägt. Die kirchlichen Regelungen betreffen hauptsächlich das kollektive Arbeitsrecht – also die Unternehmensmitbestimmung, die betriebliche Mitbestimmung und das Tarifrecht. Mehr unter: Kirchliches Arbeitsrecht
Tarifrecht und Tarifbindung
Diakonische Unternehmen müssen gemäß kirchenrechtlicher Regelungen nach Tarif vergüten. Dementsprechend hoch die Tarifbindung. 97 Prozent der Mitarbeitenden sind nach Tarif beschäftigt (Quelle: VdDD-Herbstumfrage 2023). Im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft liegt die Tarifbindung der Beschäftigten dagegen bei unter 50 Prozent (Quelle: (IAB Betriebspanel 2023). Die kirchlichen Tarifwerke sind für Mitarbeitende attraktiv. In einem Gehaltsvergleich zwischen Wohlfahrtsverbänden (Wohlfahrt Intern 2024) belegt die Diakonie zum zweiten Mal hintereinander Platz Eins.
Betriebliche Mitbestimmung
In diakonischen Unternehmen gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD), teilweise in regionalen landeskirchlichen Ausprägungen. Träger und Einrichtungen müssen darauf hinwirken, dass Mitarbeitervertretungen (MAV) gebildet werden. In 99 Prozent aller diakonischen Einrichtungen bestimmen daher Mitarbeitervertretungen MAVen in personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten mit und üben Beteiligungsrechte aus. Eine ähnlich hohe Vertretungsquote existiert in Deutschland außerhalb der kirchlichen Einrichtungen nur im Öffentlichen Dienst. Dagegen haben nur 7 Prozent der weltlichen Unternehmen einen Betriebsrat (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Unternehmensmitbestimmung
Seit Anfang 2024 enthält das MVG-EKD eine verpflichtende Regelung zur Unternehmensmitbestimmung in der Diakonie, die aber noch in verbandliches Recht umgesetzt werden muss. Schon seit 2017 gab es zur Unternehmensmitbestimmung eine Verbandsempfehlung der Diakonie Deutschland, die seit 2018 auch Teil des Diakonischen Corporate Governance Kodex (DGK) ist. Nach Erhebungen des VdDD beteiligen derzeit bereits 28 Prozent der diakonischen Unternehmen Mitarbeitende in ihren Aufsichtsgremien.
Tarifpolitik
Zu wenige Arbeitskräfte und knapper werdende Kassen – die Tarifpolitik in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist herausfordernd. Wir setzen uns für faire und nachhaltige Tarife ein.
Der VdDD engagiert sich für eine Tarifpolitik, die diakonische Angebote und Arbeitsplätze sichert. Mit den betrieblichen und überbetrieblichen Sozialpartnern arbeiten wir an nachhaltigen Tariflösungen, die attraktiv für die Mitarbeitenden und zugleich wirtschaftlich tragfähig sind.
Als Verband unterstützen wir die Arbeitgeberseite – also die Dienstgebervertreter und Dienstgeberverbände – bei der Tarifgestaltung und den Tarifverhandlungen.
- Expertinnen und Experten aus unserer Mitgliedschaft engagieren sich in der VdDD-Begleitkommission, um die Tarifentwicklung voranzutreiben. Die Mitglieder der Kommission repräsentieren alle Bereiche diakonischer Arbeit.
- Unser Tarifarchiv bietet allen Verbandsmitgliedern Informationen und Tarifvergleiche. Es erfasst die Tarifentwicklung in der gesamten Sozialwirtschaft und weiteren Dienstleistungssektoren.
Hintergrund
In der Diakonie verhandeln Vertretende der Mitarbeitenden und Einrichtungen die Gehälter und weiteren Arbeitsbedingungen. Aufgrund kirchenrechtlicher Regelungen sind diakonische Unternehmen flächendeckend verpflichtet, die ausgehandelten Tarife anzuwenden.
Bei der Tarifgestaltung müssen die Sozialpartner zwei grundsätzliche Herausforderungen meistern:
Herausforderung: Attraktive Arbeitsbedingungen
Um Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden, müssen die Tarifwerke attraktiv sein – auch angesichts der häufig mit gesundheitlichen und sozialen Berufen verbundenen Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeit. In den Blick zu nehmen sind die (regionalen) Arbeitsmarktlagen sowie die Lebenshaltungskosten. Außerdem müssen die Tarife Anreize setzen, besondere Tätigkeiten oder Leitungsaufgaben zu übernehmen.
Wichtig sind nicht nur die Vergütungen, sondern auch die Regelungen zur Arbeitszeit. Um Beruf und Privatleben gut zu vereinbaren, wünschen sich Mitarbeitende zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle. Tarifregelungen können einen guten Rahmen schaffen, der Raum für die betriebliche Gestaltung lässt. Beispiele sind Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitkorridore. Mehr unter: Arbeiten in der Diakonie
Herausforderung: Refinanzierung und Angebotssicherung
Die ausgehandelten Tarife müssen wirtschaftlich tragfähig sein, um diakonische Leistungen wie die Kinderbetreuung und die Unterstützung älterer Menschen zu erhalten. Diakonische Unternehmen finanzieren sich maßgeblich durch Gelder der öffentlichen Kostenträger (Beispiele: Kommunen, Pflegekassen). Sie müssen Personalkosten in Verhandlungen mit den Kostenträgern durchsetzen, deren finanzielle Ressourcen absehbar knapper werden. In der stationären Altenpflege führen höhere Gehälter zudem dazu, dass Pflegebedürftige höhere Kosten tragen müssen (Eigenanteil).
Personalwirtschaft
Diakonie bedeutet: Menschen sind für Menschen da. Das gilt auch für die Personalwirtschaft. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei innovativen und zeitgemäßen Personalstrategien.
Der VdDD engagiert sich für gute Arbeitsbedingungen. Zum Beispiel setzen wir uns dafür ein, Sozialunternehmen und ihre Mitarbeitenden von Bürokratie zu entlasten, ihre Arbeit durch eine sinnvolle Digitalisierung zu erleichtern und die Gewinnung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen.
Unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen wir dabei, zeitgemäße Personalstrategien umzusetzen, sei es bei der Personalgewinnung, -bindung oder -qualifizierung.
- Mit Arbeitsgemeinschaften, Fachtagen, Workshops und Seminaren verwirklichen wir den Praxis- und Fachaustausch – zwischen den Unternehmen, aber auch mit Wissenschaft und Politik. Beispiele sind die AG Recruiting, die AG E-Learning und der Fachtag „Beyond Fachkräftemangel“.
- Zudem informieren wir über personalwirtschaftliche Entwicklungen und stellen Vergleichsdaten zur Verfügung. Beispielsweise führen wir Studien zum digitalen Personalmarketing durch oder bieten Benchmarks zu Verwaltungskosten an.
Hintergrund
Therapie, Pflege, Betreuung oder Beratung finden im direkten Kontakt zwischen Menschen statt. Im Zentrum steht die Zuwendung zum anderen. Das macht soziale Arbeit besonders. Neben fachlicher Qualifikation sind Haltung und Empathie entscheidend.
Für Personalverantwortliche diakonischer Unternehmen ist es wichtig, dass auch die Beziehung zu den Mitarbeitenden von Respekt getragen ist, vom Blick für den einzelnen Menschen. Es geht nicht nur um rechtliche und organisatorische Fragen wie Arbeitszeiten, Dienstpläne und Personalschlüssel. Es gilt, den Mitarbeitenden Rückhalt zu geben, insbesondere in herausfordernden Situationen. Jede und jeder Einzelne ist wichtig, damit diakonische Arbeit gelingt – sei es die Pflegerin, der Hausmeister, die Einrichtungsleiterin oder der Freiwillige.
Demografisch bedingt ist die Frage der Personalgewinnung und -bindung entscheidend für den Erfolg diakonischer Sozialunternehmen. Der Arbeitskräftemangel trifft insbesondere die Gesundheits- und Sozialwirtschaft – und wird sich weiter zuspitzen. Fachinstitute schätzen den Mehrbedarf der Branche an Mitarbeitenden bis zum Jahr 2040 auf 1,3 Millionen Menschen. Zugleich ist die Arbeitswelt im Wandel. Familienorientierung, kulturelle Vielfalt und Flexibilität gewinnen an Bedeutung.
Ökonomie & Management
Diakonische Unternehmen sind weder privatgewerblich noch staatlich. Sie wirtschaften frei und gemeinnützig auf dem Sozial- und Gesundheitsmarkt. Wir helfen ihnen dabei.
Der VdDD engagiert sich für ein stabiles wirtschaftliches Fundament sozialer Arbeit. Dazu gehören die nötigen personellen Ressourcen und eine angemessene Refinanzierung. Außerdem machen wir uns für unbürokratische Prozesse und Lösungen stark und begleiten den wirtschaftlichen Wandel.
Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Innovationen – etwa der Digitalisierung von Prozessen und den Weg zum klimaneutralen Wirtschaften.
- Neben Fachinformation über ökonomisch relevante Entwicklungen und Gesetzesmaßnahmen bieten wir Kennziffern zur Orientierung, beispielsweise mit unserer jährlichen Herbstumfrage.
- Zu ökonomischen Fragen organisieren wir einen regelmäßigen Praxis- und Fachaustausch – etwa im Rahmen von Fachtagen und Arbeitsgemeinschaften wie der AG Ökonomie.
Hintergrund
Im Gegensatz zu privatgewerblichen Unternehmen streben diakonische Einrichtungen und Dienste keinen Gewinn an, sondern verfolgen gemeinnützige Ziele. Alle Überschüsse kommen dem gemeinnützigen Unternehmenszweck zugute. Allerdings gehören diakonische Organisationen auch nicht zum Staat, sondern sind eigenverantwortlich und im Wettbewerb mit anderen tätig. Sie tragen also beispielsweise das unternehmerische Risiko ihrer Investitionen in Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime. Sie gehören damit zum sogenannten Dritten Sektor und zur Freien Wohlfahrtspflege. Mehr unter: Diakonische Unternehmen
Diakonische Unternehmen sind auf dem stark regulierten Sozial- und Gesundheitsmarkt tätig. Viele ihrer Leistungen werden ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln und Sozialversicherungsbeiträgen refinanziert – zum Beispiel aus den Pflege-, Kranken- und Unfallkassen. Das bedeutet, diakonische Unternehmen können ihre Leistungen und Preise in der Regel nicht frei gestalten und unterliegen sozialgesetzlichen Vorgaben. Sie müssen auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen achten, auf Effektivität und Effizienz. Nur so können sie mit knappen Ressourcen das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Klientinnen und Klienten erzielen. Unter diesen Voraussetzungen passen diakonische Unternehmen ihr Angebot stetig an und entwickeln es weiter.
Politik & Rahmenbedingungen
Der Gesetzgeber entwickelt den Rahmen für soziale Arbeit beständig weiter. Wir treten für die Interessen diakonischer Unternehmen ein.
Der VdDD macht sich für den passenden Rahmen diakonischer Arbeit stark. Die zentrale Rolle gemeinnütziger Unternehmen für die Gesellschaft ist zu stärken, spezifische kirchlich-diakonische Angebote sind zu sichern und das grundgesetzlich verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht zu wahren.
Politisch engagieren wir uns unter anderem für:
- attraktive Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Anerkennung sozialer Berufe
- einen fairen Qualitätswettbewerb in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
- Gestaltungsspielräume und verläßliche Budgets für Innovationen, etwa bei der Digitalisierung
- geeignete Rahmenbedingungen für das nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaften
- die Entbürokratisierung sozialer Arbeit
Was wir konkret tun …
- Wir begleiten die einschlägigen Gesetzgebungsverfahren – etwa durch Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen
- Unsere Mitglieder informieren und beraten wir tagesaktuell zu relevanten Gesetzgebungsprozessen.
- Wir ermöglichen den Austausch mit Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, zum Beispiel im Rahmen von Fachtagen und Mitgliederversammlungen.
- Mit unseren Positionen und Kampagnen geben wir diakonischen Unternehmen eine Stimme und bringen uns in die öffentliche Debatte ein.
Hintergrund
Die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in diakonischen Unternehmen sind einem stetigen Wandel unterworfen. Entwicklungen wie der demographische Wandel machen immer wieder Reformen notwendig. Aktuelle Beispiele sind die Krankenhausreform, die Reform des Bundesteilhabegesetzes, der Kinder- und Jugendhilfe und der Pflegeversicherung. Diakonische Unternehmen passen sich laufend daran an.
Bestimmte Ausgangsbedingungen sind für die diakonische Arbeit von übergeordneter Bedeutung:
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
Die Diakonie blickt auf eine lange Tradition zurück. Sie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen [Mehr unter: Diakonische Unternehmen]. Dazu gehört auch: In der Diakonie gilt das kirchliche Arbeitsrecht. Damit regeln Kirche und Diakonie, wie die Löhne und weiteren Arbeitsbedingungen zwischen den Arbeitgebern (Dienstgebern) und den Mitarbeitenden (Dienstnehmern) ausgehandelt werden. Das kirchliche Arbeitsrecht beruht auf dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Mehr unter: Kirchliches Arbeitsrecht
Subsidiaritätsprinzip
Der Staat muss soziale Dienstleistungen nur dann selbst erbringen, wenn die freie Wohlfahrt oder gewerbliche Anbieter dazu nicht in der Lage sind. Ansonsten gibt es bei sozialen Leistungen eine Arbeitsteilung mit nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren wie der Diakonie oder auch der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt, den Paritätern und vielen weiteren freien sowie privaten Trägern. Dieses Subsidiaritätsprinzip in den Sozialgesetzen sichert eine große Vielfalt an sozialen Angeboten. Der Vorteil: Hilfesuchende Menschen können – orientiert an persönlichen Bedürfnissen - zwischen Anbietern sozialer Dienste auswählen (Wunsch- & Wahlrecht). Ein rein staatliches oder privatwirtschaftliches Angebot würde keine vergleichbare Qualität und Vielfalt gewährleisten.